Schützengesellschaft Singen 1904 e. V

Nutzungsregeln für unsere Schießanlage!
- Die gesetzlichen Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche sind zu beachten.
- Waffe nur am Schützenstand auspacken!
- Beim Transport in der Schießanlage muss ein durchgehender, am besten neonfarbener Kunststoffdraht so eingelegt sein, dass er an -beiden- Enden des Laufs übersteht.
- Bei Kugelwaffen kann auch eine Sicherheits- oder Pufferpatrone (keine Teile von Originalmunition) verwendet werden, wenn eine deutlich sichtbare Schnur daran befestigt ist.
- Waffe nur mit offenem Verschluss und mit der Mündung in Richtung Kugelfang ablegen!
- Der Lauf der Waffe, geladen oder nichtgeladen, zeigt niemals in eine Richtung in der sich, durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss, Personen gefährdet oder verletzt werden könnten.
- Eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden!
- Wenn das Schießen beendet ist, den Verschluss der Waffe öffnen und vergewissern, dass sich keine Patrone mehr im Patronenlager befindet.
- Den oben beschriebenen Sicherheitsdraht oder die Pufferpatrone, wie beschrieben wieder einlegen.
- Die Standaufsicht muss sich von der Sicherheit Deiner Waffe überzeugen!
- Waffe am Schützenstand wieder einpacken und dann versorgen.
- Den Anordnungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten!
- Die ausgehängte Standordnung ist zu beachten.
- Dann den Stand wieder so verlassen, wie man ihn anzutreffen wünscht.
- Waffen dürfen nur in einem Transportbehältnis in die Wirtschaft mitgebracht werden!
Für die
Schützengesellschaft 04
Die Vorstandschaft.
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