Vereinsmeisterschaft 2015

Am 25. Oktober 2014 beginnen unsere Vereinsmeisterschaften. Es ist die erste Meisterschaft im neuen Sportjahr. Für die aktiven Schützen ist sie Voraussetzung für die weiteren Meisterschaften. Der Terminplan mit den jeweiligen Terminen und Zeiten bekommt jedes Mitglied per Post. Wir freuen uns auf rege Teilnahme.

 

Nutzungsregeln für unsere Schießanlage!

Schützengesellschaft Singen 1904 e. V

 

 

 

Nutzungsregeln für unsere Schießanlage!

  • Die gesetzlichen Altersgrenzen für Kinder und Jugendliche sind zu beachten.
  • Waffe nur am Schützenstand auspacken!
  • Beim Transport in der Schießanlage muss ein durchgehender, am besten neonfarbener Kunststoffdraht so eingelegt sein, dass er an -beiden- Enden des Laufs übersteht.
  • Bei Kugelwaffen kann auch eine Sicherheits- oder Pufferpatrone (keine Teile von Originalmunition) verwendet werden, wenn eine deutlich sichtbare Schnur daran befestigt ist.
  • Waffe nur mit offenem Verschluss und mit der Mündung in Richtung Kugelfang ablegen!
  • Der Lauf der Waffe, geladen oder nichtgeladen, zeigt niemals in eine Richtung in der sich, durch einen sich unbeabsichtigt lösenden Schuss, Personen gefährdet oder verletzt werden könnten.
  • Eine geladene Waffe darf nicht aus der Hand gelegt werden!
  • Wenn das Schießen beendet ist, den Verschluss der Waffe öffnen und vergewissern, dass sich keine Patrone mehr im Patronenlager befindet.
  • Den oben beschriebenen Sicherheitsdraht oder die Pufferpatrone, wie beschrieben wieder einlegen.
  • Die Standaufsicht muss sich von der Sicherheit Deiner Waffe überzeugen!
  • Waffe am Schützenstand wieder einpacken und dann versorgen.
  • Den Anordnungen der Standaufsicht ist unbedingt Folge zu leisten!
  • Die ausgehängte Standordnung ist zu beachten.
  • Dann den Stand wieder so verlassen, wie man ihn anzutreffen wünscht.
  • Waffen dürfen nur in einem Transportbehältnis in die Wirtschaft mitgebracht werden!

Für die
Schützengesellschaft 04

Die Vorstandschaft.

 

Sicherheit Kreismeisterschaft 2014:

Achtung:

Laut Ausschreibung für die Kreismeisterschaft muss bei
allen Sportwaffen eine Sicherheitsfahne
eingebracht werden.

z.B

 

 

 

 

 

 

Bei der Luftpistole und dem Luftgewehr muss ein Sicherheitsfaden durch den Lauf
gesteckt sein.

z.B

 

 

 

 

 

 

Nichtbeachtung führt zur Disqualifikation. (SpoO. Regel 0.2 ff)

JC