Wer die Verwaltungsvorschriften zum Waffg einsehen möchte, kann sie auf der Homepage des DSB.de – Informationen – Recht – Waffengesetz einsehen und gg ausdrucken. Aber Vorsicht es sind 202 Seiten
Für uns als Sportschützen, sind nur die § 1 – 9, 29 – 33, und 40 – 42 a von bedeutung.
Hier der Link zum Waffengesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/index.html
Hier ist der Link dazu: http://www.dsb.de/media/PDF/Recht/Waffenrecht/Verwaltungsvorschrift/331-11.pdf
Gruß Klaus