Waffenrechtsänderungsgesetz: Schreiben an Innenminister Strobl

Anbei ist ein Brief an den stv. Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl.

Im Rahmen der Überarbeitung des Waffenrechts wurde er von unseren BW Schützenverbänden überreicht.

Schreiben an Innenminister Strobl.

Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG)

Liebe Sportschützen,

hier die neuesten Vollzugshinweise zum Waffengesetz an die Waffenbehörden.

Es wäre jetzt an der Zeit mal nachzuschauen, ob ihr mit der Waffenanzahl noch im Grundkontingent liegt?

Beim Überschreiten treten Änderungen in Kraft, die -jede- einzelne Waffe über dem Grundkontingent betreffen.

Auch die Regelung, dass man 10 Jahre nach der letzten Eintragung keinen Schießnachweis mehr braucht,

gilt -nur- noch für die Waffen innerhalb des Grundkontingents.

Hubert Denzel

Oberschützenmeister

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